Seit 28. Juni 2025 erfasst das BFSG unter anderem E-Books und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Ein E-Book-Shop kann deshalb Anforderungen an Navigation, Produktinformation, Konto, Checkout und Zahlung sowie an die digitale Datei selbst treffen (§§ 1–3 BFSG; BFSGV). Die Ausnahme des § 3 Abs. 3 BFSG gilt für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. Ob der Verein darunter fällt, ist ohne Mitarbeiterzahl und Finanzdaten offen; „e. V.“ allein ist keine Ausnahme. Für die Definition sind weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme maßgeblich; Beteiligungen/verbundene Unternehmen können für die Einordnung relevant sein.
Zu erfragen: Beschäftigtenzahl einschließlich Teilzeitumrechnung/verbundener Einheiten, Jahresumsatz und Bilanzsumme des maßgeblichen Zeitraums, Rechts- und Unternehmensstruktur. Zusätzlich prüfen, ob die Ausnahme in der konkreten Rolle auch die E-Book-Bereitstellung erfasst und welche Pflichten unabhängig davon gelten. Barrierefreie PDFs/EPUBs, strukturierten Text, sinnvolle Lesereihenfolge, Alternativtexte, Tastaturbedienung, ausreichenden Kontrast, Fehlermeldungen und assistive Technik praktisch testen. Barrierefreiheitsmerkmale pro Titel im Produktdatenblatt dokumentieren.
Entwurf einer Service-Information nach Anlage 3 BFSG, nur nach technischer Prüfung zu veröffentlichen: „Unser Shop bietet die Auswahl, Bestellung, Bezahlung und den Download digitaler Bücher über [DOMAIN]. Die Bedienung ist mit Tastatur möglich; Informationen und Formularfelder sind mit Überschriften und Beschriftungen strukturiert. [TATSÄCHLICH GEPRÜFTE UNTERSTÜTZTE BROWSER, ASSISTIVE TECHNIK, DATEIFORMATE UND BARRIEREFREIHEITSMERKMALE EINTRAGEN.] Hinweise zu einzelnen Dateien finden Sie auf den Produktseiten. Wenn Sie beim Kauf oder Lesen auf eine Barriere stoßen, schreiben Sie an hadithinstitut@gmail.com oder rufen Sie +49 1521 1382753 an. Zuständige Marktüberwachungsbehörde: [NACH AKTUELLEM VOLLZUG ERMITTELN].“ Die Erklärung muss die tatsächlich erfüllten Anforderungen beschreiben, nicht nur gute Absichten.